Wo sollte man nicht parken?

Nicht parken darfst du unter anderem vor Ein- und Ausfahrten, auf Feuerwehrzufahrten, an engen Straßenstellen, im Halteverbot, auf Behindertenparkplätzen ohne Ausweis, in zweiter Reihe, an Bordsteinabsenkungen und weniger als fünf Meter vor Kreuzungen. Am Flughafen gilt zusätzlich: An der Terminal-Vorfahrt darf nur zum Ein- und Aussteigen gehalten werden.

Die wichtigsten Parkverbote nach StVO

Verboten ist das Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen (jeweils fünf Meter), auf Fußgängerüberwegen und bis zu fünf Meter davor, an Bordsteinabsenkungen, in Feuerwehrzufahrten, auf Bus- und Taxiständen, in zweiter Reihe und an engen Stellen der Straße. Auf Behindertenparkplätzen ist ohne blauen Parkausweis Abschleppen möglich.

Halten, Parken und Bußgelder

Wer sein Fahrzeug länger als drei Minuten verlässt, parkt — sonst hält er. Bußgelder beginnen bei 10 € und reichen bis 110 € plus Punkt, etwa beim Parken in Feuerwehrzufahrten oder auf Behindertenparkplätzen; Abschleppkosten kommen hinzu.

Am Flughafen: Vorfahrt und Kurzzeitzonen

An der Terminal-Vorfahrt gilt Halteverbot mit Ausnahme des Ein- und Aussteigens; die Zufahrt wird videoüberwacht und Verstöße werden konsequent geahndet. Für Wartezeiten nutzt man die Kurzzeitparkzonen, für längere Aufenthalte Parkhäuser oder externe Anbieter.

Parkplatz am Flughafen vergleichen

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