Die 3-Minuten-Grenze
Nach § 12 StVO parkt, wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält. Entscheidend ist also nicht die Anwesenheit, sondern Dauer und Verlassen des Fahrzeugs. Im eingeschränkten Halteverbot darfst du deshalb kurz zum Ein- und Aussteigen sowie zum Be- und Entladen stehen.
