Ist es Parken, wenn man im Auto sitzt?

Nein, im Auto sitzen ist zunächst Halten: Parken beginnt laut StVO, sobald du das Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten stehst. Sitzt du fahrbereit im Auto und stehst kürzer als drei Minuten, gilt das als Halten. In einem absoluten Halteverbot ist aber auch das nicht erlaubt.

Die 3-Minuten-Grenze

Nach § 12 StVO parkt, wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält. Entscheidend ist also nicht die Anwesenheit, sondern Dauer und Verlassen des Fahrzeugs. Im eingeschränkten Halteverbot darfst du deshalb kurz zum Ein- und Aussteigen sowie zum Be- und Entladen stehen.

Flughafen-Vorfahrt

An Terminal-Vorfahrten gilt in der Regel absolutes Halteverbot mit Ausnahme des Ein- und Aussteigens. Wer dort auf Mitreisende wartet, riskiert ein Verwarnungsgeld. Wer Zeit braucht, nutzt Kurzzeitparkplätze — oder gibt das Fahrzeug beim Valet-Service ab, was nur wenige Minuten dauert.

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