Mietwagen
Mietwagen-Versicherung & Selbstbeteiligung: Was du wirklich brauchst
Der Tagespreis sagt beim Mietwagen wenig aus – entscheidend ist, was im Schadensfall passiert. Hier steht, welche Versicherungen wirklich zählen, wie hoch die Selbstbeteiligung sein darf und wo Anbieter typischerweise Geld nachfordern.
Die drei Bausteine im Mietwagen-Tarif
- Haftpflicht (TPL): immer enthalten, deckt Schäden an Dritten. Achte auf eine Deckungssumme von mindestens 1 Mio. €, besser 5 Mio. €.
- Vollkasko (CDW): deckt Schäden am Mietwagen selbst – meist mit Selbstbeteiligung zwischen 300 € und 1.500 €.
- Diebstahlschutz (THW): greift bei Entwendung, ebenfalls oft mit Selbstbeteiligung.
Wie hoch darf die Selbstbeteiligung sein?
Als Faustregel: bis 500 € ist vertretbar, ab 1.000 € wird es riskant. Ein Tarif mit 28 € pro Tag und 1.500 € Selbstbeteiligung ist nach einem einzigen Parkschaden teurer als ein Tarif mit 36 € pro Tag und 0 € Selbstbeteiligung.
Selbstbeteiligung reduzieren: drei Wege
- Direkt beim Vermieter (Super-Cover): bequem, aber mit 12 bis 25 € pro Tag der teuerste Weg.
- Jahres-Mietwagen-Vollschutz bei einem Versicherer: ab ca. 50 € pro Jahr, lohnt sich ab der zweiten Anmietung. Du zahlst im Schadensfall vor und bekommst das Geld erstattet.
- Kreditkarte mit Mietwagenschutz: nur gültig, wenn die Miete komplett über die Karte bezahlt wurde – Bedingungen genau lesen.
Typische Ausschlüsse, die teuer werden
- Reifen, Glas, Unterboden und Dach sind in vielen Vollkasko-Tarifen ausgeschlossen.
- Schäden durch Fahren auf unbefestigten Straßen oder falschen Kraftstoff sind nie gedeckt.
- Fahrten ins Ausland ohne eingetragene Auslandserlaubnis lassen den Schutz entfallen.
- Nicht eingetragene Fahrer beim Unfall bedeuten in der Regel volle Haftung.
Kaution und Kreditkarte
Vermieter reservieren bei der Übernahme meist 300 bis 2.500 € auf der Kreditkarte des Hauptfahrers. Das Limit muss ausreichen, sonst wird das Fahrzeug nicht herausgegeben. Debitkarten akzeptieren nur einzelne Anbieter, und dann oft nur mit Vollschutz.
Schadensfall: die richtige Reihenfolge
- Bei Personenschaden oder Streitfall immer die Polizei rufen und einen Bericht anfordern.
- Schaden und Umfeld fotografieren, Zeugen notieren.
- Vermieter unverzüglich informieren und Schadensmeldung ausfüllen.
- Kopien aller Unterlagen behalten; bei Jahrespolice dort einreichen.
Vor der Rückgabe: 5 Minuten, die Streit vermeiden
Fahrzeug rundum fotografieren, Tankanzeige und Kilometerstand fotografieren, Rückgabeprotokoll unterschreiben lassen. Wird das Auto ohne Personal zurückgegeben, sind die Fotos mit Zeitstempel dein einziger Beweis.
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